Wir versenden Zuwendungsbescheinigungen noch ausschließlich per Post und möchten dies zukünftig auch per E-Mail anbieten.
Das BMF teilt hierzu mit: " Zuwendungsempfänger, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, können die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln."
Zumindest das Finanzamt Hamburg-Harburg hat auf mehrfache Frage hin nicht reagiert und präzisiert, was denn ein „schreibgeschütztes Dokument“ genau sein soll. Wir haben uns intern daher darauf geeinigt, die Praxis vonTwingle zu übernehmen, die uns erläutert haben: „wir nutzen hier den PDF Standard und setzen einen Schreibschutz mit Passwort, also ein „secure pdf“ wie hier im ersten Absatz beschrieben: How to edit secured PDFs using Adobe Acrobat. Theoretisch liese sich das PDF also bearbeiten, wenn denn jemand das Passwort kennt. Dazu aktivieren wir jedoch die Rechte zum Ausdrucken und für Screenreader, die sind normalerweise sonst abgeschaltet.“
Wir prüfen grade für uns die finanzielle Machbarkeit einer Erweiterung von CiviCRM um die Versendung von „schreibgeschützten Dokumenten“ im obigen Sinne. Hierzu suchen wir Mitstreiter*innen.
Wer hat Interesse, sich an der genauen Ausgestaltung sowie der Finanzierung zu beteiligen?
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Daniel Scholten (er)
Referent IT
ROBIN WOOD e.V. Bremer Straße 3, 21073 Hamburg
Fon: 040 - 380 892 55 (Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr)
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